Arbeitsstand · 18. August 2026
Mietbedingungen
Vorläufige Bedingungen für die Vermietung des Lotus Emira V6 durch Dolomites Driving Club. Sie dienen der transparenten Vorinformation.
1. Anfrage und Vertragsschluss
Website, Formular und Kommunikation stellen kein verbindliches Buchungsangebot dar. DDC prüft Verfügbarkeit, Fahreranforderungen und Übergabeort. Ein Termin ist erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung, Unterzeichnung des individuellen Mietvertrags und Eingang der jeweils fälligen Zahlung verbindlich reserviert.
2. Fahrer
- Haupt- und Zusatzfahrer müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens sieben Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
- Vor Übergabe sind Originalführerschein und gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
- Ein zusätzlicher Fahrer ist ohne Aufpreis möglich, muss vorab angegeben, geprüft und im Vertrag eingetragen werden.
- Die Überlassung an nicht eingetragene Personen ist verboten.
3. Preise, Zeiträume und Kilometer
- Tag: 750 € einschließlich 180 km, maximal zehn Stunden am selben Kalendertag innerhalb 08:00–20:00 Uhr.
- Zwei Tage: 1.400 € einschließlich 360 km.
- Drei Tage: 1.950 € einschließlich 540 km.
- Wochenende: 1.900 € einschließlich 500 km, Freitag 16:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr.
- Mehrkilometer: 3,00 € je Kilometer.
Für Privatkunden enthalten die genannten Preise 22 % IVA. Bei Buchung und Abrechnung durch Unternehmen gelten die genannten Mietpreise als Nettopreise zuzüglich 22 % IVA. Kraftstoff, Maut, Parkgebühren, Bußgelder und sonstige nutzungsabhängige Kosten sind nicht enthalten.
4. Reservierungszahlung, Restzahlung und Stornierung
Für die Reservierung werden 40 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag von 60 % ist spätestens sieben Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Wird innerhalb von sieben Tagen vor Mietbeginn bestätigt, ist der Gesamtpreis sofort fällig.
- Absage mindestens 21 volle Tage vor Mietbeginn: Reservierungszahlung wird zurückerstattet.
- Absage acht bis 20 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises werden einbehalten beziehungsweise bleiben fällig.
- Absage innerhalb von sieben Tagen oder Nichterscheinen: der vollständige Mietpreis wird einbehalten beziehungsweise bleibt fällig.
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- oder Minderungsrechte bleiben unberührt.
5. Kaution und Haftung
Vor Übergabe ist eine Kaution von 5.000 € durch Vorautorisierung auf einer Kreditkarte des Hauptfahrers zu stellen. Ohne erfolgreiche Autorisierung kann das Fahrzeug nicht übergeben werden. Die Freigabe wird innerhalb von 48 Stunden nach dokumentierter Rückgabe veranlasst, sofern kein Sicherungsgrund besteht; die Anzeige beim Kartenherausgeber kann länger dauern.
Das Fahrzeug verfügt über Kfz-Haftpflicht, jedoch über keine Kaskoversicherung. Die Kaution ist keine Haftungsobergrenze. Für vom Mieter zu vertretende Schäden am Mietfahrzeug, Wertminderung, Bergung, Abschleppen und nachweisbaren Nutzungsausfall richtet sich die Haftung nach Gesetz und individuellem Mietvertrag.
6. Übergabe, Rückgabe und Zustellung
Übergabe in Brixen und innerhalb von 15 Straßenkilometern ist inklusive; der genaue Ort wird nach Bestätigung mitgeteilt. Für Zustellung und spätere Abholung zusammen innerhalb Südtirols gelten nach der normalen Straßenroute ab Brixen: Zone A 16–45 km: 90 €, Zone B 46–80 km: 150 €, Zone C 81–110 km: 190 €. Die auf der Website genannten Orte sind Beispiele; maßgeblich ist die bestätigte Zone des konkreten Übergabeorts. Mehr als 110 km werden grundsätzlich nicht angeboten.
Das Fahrzeug wird anhand eines Foto- und Zustandsprotokolls übergeben und zurückgenommen. Eine Verspätung bis 30 Minuten bleibt kostenfrei. Danach werden 100 € je angefangene Stunde berechnet. Ab vier Stunden Verspätung werden statt der Stundengebühren 750 € als zusätzlicher Tag berechnet. Weitergehende, nachgewiesene Schäden bleiben vorbehalten.
7. Zulässiges Gebiet und Nutzung
Fahrten sind regulär ausschließlich in Südtirol und im Trentino erlaubt. Andere Gebiete oder Länder erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung von DDC.
- Erlaubt sind die Fahrmodi Tour und Sport.
- Track-Modus und deaktiviertes ESC sind verboten.
- Verboten sind Rennstrecken, Wettbewerbe, Zeitfahrten, Fahrsicherheitstrainings ohne Freigabe, Burnouts, Drifts, Donuts sowie vorsätzliche Überbeanspruchung von Reifen, Kupplung oder Fahrzeug.
- Gesetzliche Vorschriften, Warnanzeigen und Anweisungen von DDC sind einzuhalten.
8. Wetter und Bereifung
Das Fahrzeug ist mit Michelin Pilot Sport Cup 2 bereift und darf nicht bei Regen, Schnee, Eis, nasser Fahrbahn oder sonstigen von DDC als unsicher bewerteten Bedingungen genutzt werden. Bei unerwarteter Nässe ist die Geschwindigkeit sofort anzupassen, sicher anzuhalten und DDC zu kontaktieren.
DDC kann einen bestätigten Termin wetterbedingt verschieben. Vorrangig wird ein Ersatztermin in derselben Saison angeboten. Ist dies nicht möglich, erhält der Kunde einen Gutschein über den bezahlten Geldwert für die Folgesaison; eine spätere Preissteigerung ist bei Einlösung nachzuzahlen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Kraftstoff
Das Fahrzeug ist vollgetankt mit 100 RON zurückzugeben. Tankbeleg und Foto sind aufzubewahren. Ist 100 RON nicht verfügbar, muss DDC kontaktiert werden; 98 RON ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe zulässig.
Bei nachgewiesener Fehlbetankung werden die tatsächlichen und belegten Prüf-, Abschlepp-, Entleerungs- und Reparaturkosten, ein nachgewiesener Nutzungsausfall sowie 150 € Bearbeitung berechnet. Fehlt lediglich der Nachweis, werden nur die tatsächlichen Prüfkosten berechnet.
10. Verhalten, Reinigung und Schlüssel
Rauchen, Vapen und die Mitnahme von Tieren sind untersagt. Normale Reinigung ist enthalten; eine erforderliche Sonderreinigung wird nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich 100 € Bearbeitung berechnet.
Bei Verlust oder vom Mieter zu vertretender Beschädigung des Schlüssels werden Ersatz, Programmierung, Transport, nachgewiesener Nutzungsausfall und 100 € Bearbeitung berechnet.
11. Unfall, Panne und Schaden
Bei Unfall, Schaden, Warnmeldung oder Panne ist das Fahrzeug sofort sicher abzustellen, DDC zu kontaktieren und den Anweisungen zu folgen. Bei Unfall sind Polizei beziehungsweise Rettungsdienste nach Lage und gesetzlicher Pflicht zu verständigen; Schuldanerkenntnisse sind zu unterlassen. Unfallort, Fahrzeuge, Beteiligte und Zeugen sind zu dokumentieren. Eigenmächtige Reparaturen oder Abschleppaufträge sind nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zulässig.
Während einer laufenden Miete ist DDC rund um die Uhr über die mitgeteilte Notfallnummer erreichbar. Eine 24-Stunden-Pannenhilfe besteht über Allianz.
12. Bußgelder, Maut und Behördenanfragen
Der Mieter trägt Bußgelder, Maut, Parkentgelte und sonstige Forderungen aus seiner Nutzung. Für die Bearbeitung einer Forderung oder Behördenanfrage werden vorläufig 50 € je Vorgang zusätzlich berechnet. Mehrere Schreiben zum selben Grundvorgang werden nicht mehrfach als neuer Vorgang berechnet.
13. Gutscheine
Bezahlte DDC-Gutscheine können über einen frei gewählten Geldwert ausgestellt werden und sind 18 Monate ab Ausstellung gültig. Sie sind auf eine andere Person übertragbar, sofern der spätere Fahrer alle Mietvoraussetzungen erfüllt. Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt. Restguthaben bleibt bis zum Ablauf erhalten; bei höheren aktuellen Mietpreisen ist die Differenz zu zahlen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen und der unterzeichnete Mietvertrag gehen dieser Website-Fassung vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Verbraucherrechte und zwingende Zuständigkeitsregeln werden nicht eingeschränkt.